Kinder mit Entwicklungsverzögerungen, Verhaltensauffälligkeiten und Teilleistungsschwächen können bereits ab dem Kindergartenalter heilpädagogische Unterstützung durch eine Lehrperson für integrative Förderung erhalten.

 

Beim Auftreten von Schwierigkeiten kann von der Kindergärtnerin, der Lehrperson aber auch von den Eltern selber Beratung und Mitarbeit durch die Lehrperson für integrative Förderung angefordert werden. Diese bemüht sich um gezielte Förderung und Unterstützung des Kindes in seiner Schulsituation in Zusammenarbeit mit den Lehrpersonen und den Eltern.