Obligatorisch und unentgeltlich ist die jährliche Kontrolluntersuchung beim Zahnarzt oder bei der Zahnärztin. Die Eltern sind frei in der Zahnarztwahl.

 

Wichtig: Der Zahnarzt oder die Zahnärztin muss von den Eltern orientiert sein, dass die Untersuchung zum Schulzahnpflegetarif durchgeführt werden soll.

 

Ende Jahr stellt der Schulzahnarzt für die Untersuchung eine Sammelrechnung oder verrechnet die Leistung direkt den Eltern. Gegen Vorlage der quittierten Rechnung kann der Betrag für die Untersuchung gemäss Schulzahnpflegetarif auf der Gemeindeverwaltung der Wohngemeinde abgeholt werden. Die Untersuchung muss jeweils vor Ende Januar durchgeführt sein und die Klassenlehrperson per Formular darüber informiert werden.