Die Eltern reichen Dispensationsgesuche (z.B. für Familienferien während des Unterrichtszeit) spätestens vier Wochen im Voraus schriftlich und begründet bei der Schulleitung ein. (Gesetzliche Grundlage: Direktionsverordnung über Absenzen und Dispensationen in der Volksschule (DVAD) vom 16.03.2007 (Stand 01.08.2008)

 

 Bitte beachten Sie, dass eine Dispensation für Familienferien grundsätzlich einmal pro Zyklus 1 (KG bis 2. Klasse) und einmal pro Zyklus 2 (3.-6. Klasse) gewährt wird.

 

Bei Unsicherheiten und Fragen ist ein Gespräch vor der Gesuchstellung hilfreich und empfehlenswert.